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Ottnad Consult |
Forschung & Beratung für Wirtschaft und Gesellschaft |
Adrian Ottnad Rente mit 67
Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge, Köln 2008
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Schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze Das 2007 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung — RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (RVAGAnpG) - hebt das gesetzliche Renteneintrittsalter von 2012 bis 2029 schrittweise von heute 65 auf dann 67 Jahre an. Die im Vorfeld der Gesetzgebung vorgelegte Untersuchung*** zeigt, wie sich dies auf das Rentenniveau und die Renditen der Beitragszahler sowie auf die Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der öffentlichen Haushalte auswirken wird und welche Herausforderungen dabei am Arbeitsmarkt zu bewältigen sein werden. Einleitend werden die Bedeutung des tatsächlichen und des gesetzlichen Renteneintrittsalters erläutert, die historische Entwicklung beider Altersgrenzen beleuchtet und die Hintergründe der politischen Entscheidung dargelegt. Anschließend werden die potenziellen Effekte eines höheren gesetzlichen Renteneintrittsalters im bestehenden Rentensystem systematisch analysiert. Diese Effekte hängen entscheidend davon ab, wie stark sich die Anhebung der Regelaltersgrenze auf das tatsächliche Renteneintrittsalter niederschlägt. Insgesamt sprechen theoretische und empirische Gründe dafür, dass sich die Anhebung der Regelaltersgrenze nur begrenzt auf das tatsächliche Renteneintrittsalter überträgt. Unterschiedliche Szenarien der Lohn– und Beschäftigungsentwicklung Die finanziellen Wirkungen werden im Rahmen von Modellrechnungen untersucht, die auf einer eigenen Rentenprojektion basieren. Diese knüpft an die demographischen und gesamtwirtschaftlichen Projektionen früherer Untersuchungen der Verfasser an (→Ottnad, Steigende Abgaben - sinkende Leistungen; →Ottnad/Wahl, Die Renditen der gesetzlichen Rente). Der Unsicherheit der langfristigen künftigen Entwicklung wird dabei durch unterschiedliche Szenarien Rechnung getragen. Die untere Variante (Basisvariante) für die Lohn- und Beschäftigungsentwicklung schreibt im Wesentlichen den historischen Trend fort. Die obere setzt eine verbesserte Wirtschaftsentwicklung voraus. Eine ungünstigere Entwicklung, wie sie in den vergangenen zehn Jahren zu beobachten war, kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Sie wird jedoch in der vorliegenden Studie nicht berücksichtigt, um die Zahl der Rechenvarianten überschaubar zu halten. Einbezogen werden dagegen zwei unterschiedliche Reaktionen der Versicherten auf die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters, denen zum Vergleich die fiktive Fortschreibung des bisherigen Rechtsstands gegenübergestellt wird. Ungewisses tatsächliches Renteneintrittsverhalten Denkbar ist zum einen, dass die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters das tatsächliche Renteneintrittsverhalten nicht verändert. Am zahlenmäßigen Verhältnis der Beitragszahler und Rentner ändert sich in diesem Szenario nichts, die künftigen Rentner müssen aber zusätzliche versicherungsmathematische Abschläge hinnehmen, die ihre Renten kürzen. Zum anderen wird angenommen, dass der tatsächliche Renteneintritt im Schnitt künftig später erfolgt. Dann sinkt die Zahl der künftigen Rentner, während die der Erwerbspersonen steigt. Dass diese zusätzlichen Erwerbspersonen am Arbeitsmarkt Beschäftigung finden, setzt allerdings eine fundamental veränderte Beschäftigungskultur voraus. Denn 2030 wird fast jeder dritte Erwerbsfähige 55 Jahre oder älter sein. Auch wird das durch den späteren Renteneintritt vergrößerte Arbeitskräfteangebot unter Umständen nur zu einem niedrigeren Lohnniveau nachgefragt werden. Positive Rückwirkungen auf künftige Rentenanpassungen, die bei unveränderter Lohnentwicklung vom späteren Renteneintritt ausgingen, würden dadurch weitgehend aufgezehrt. Verfassungsrechtlich fragwürdige Sonderregelung für besonders langjährige Versicherte Schließlich wird überprüft, wie sich die Variation des Wirkungsgrades (insbesondere mit Blick auf die geplante Ausnahme für besonders langjährig Versicherte) auswirkt. Die Studie unterstellt aufgrund schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken, dass die vorgesehene Ausnahme für besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Pflichtbeitragsjahren letztlich nicht umgesetzt wird. Andernfalls käme der davon begünstigte Personenkreis in den Genuss erheblicher Renditegewinne - und zwar sowohl im Vergleich zu den übrigen Versicherten, als auch im Vergleich zum alten Rechtsstand. Derartige Ausnahmeregelungen würden zugleich die zu erwartende finanzielle Entlastung für die Beitragszahler und die Rentenversicherung deutlich mindern. Trotz Reform: Beitragssatz langfristig über 22 Prozent Allerdings kann auch eine konsequente Umsetzung der Reform nicht verhindern, dass der Beitragssatz langfristig über 22 Prozent steigt. Damit dürften auf den Bundeshaushalt noch größere finanzielle Belastungen als bisher zukommen. Beschleunigter Renditeverfall für Sandwich-Jahrgänge Am langfristigen Rückgang der impliziten Renditen in der gesetzlichen Rentenversicherung ändert die Anhebung der Altersgrenze nichts, doch vollzieht sich dieser nun schneller als bislang erwartet. Für die Übergangsjahrgänge bedeutet dies eine zusätzliche deutliche Verschlechterung. Besonders unter Einbeziehung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses wächst die Gefahr, dass namentlich ledige Männer in Westdeutschland reale Einbußen erleiden. Nach altem Recht drohte dies erstmals den heute 20-jährigen Männern. Nun geraten bereits die heute 40-jährigen Männer in die mögliche Verlustzone. Fazit: Langfristig mehr Generationengerechtigkeit, aber weiterhin erheblicher Handlungsbedarf Dennoch, so das Fazit der Studie, dient die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters insgesamt auf lange Sicht den Interessen nachfolgender Generationen. Zwar wird die gesetzliche Rentenversicherung für sie nicht rentabler, doch müssen sie weniger in das für sie unattraktive Vorsorgesystem einzahlen. Zugleich trägt die Reform zur finanziellen Entlastung der Rentenversicherung bei. Allerdings sollte diese Entlastung nicht überschätzt werden, zumal der Erfolg der geplanten Maßnahmen stark davon abhängt, wie konsequent diese letztlich umgesetzt werden. In jedem Fall bleibt noch viel zu tun. Versicherte, die nicht später als bisher geplant in Rente gehen möchten oder können, müssen die entstehende Vorsorgelücke durch zusätzliche private Sparleistungen schließen. Vor allem aber müssen Politik, Tarifpartner und Versicherte erhebliche Anstrengungen unternehmen, um die künftigen Beschäftigungschancen älterer Erwerbspersonen nachhaltig zu verbessern. Andernfalls liefe die Rente mit 67 auf eine bloße Rentenkürzung hinaus. |
*** Die vorliegende Studie entstand am ehemaligen Institut für Wirtschaft und Gesellschaft Bonn e.V. und wurde im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) erstellt. |
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