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Mit dem ab 1. Juli 2008 geltenden Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat die Politik eine wichtige Chance vertan, durch den Einstieg in eine (teilweise) kapitalgedeckte Pflegeversicherung für eine nachhaltige Finanzierung zu sorgen. Das steht in klarem Gegensatz zur ständigen Betonung des Nachhaltigkeitsgedankens im politischen Alltag. Zugleich verstellen unrealistische Annahmen den Blick auf den tatsächlichen Finanzierungsbedarf. Die Bürger sollten sich davon nicht blenden lassen und die notwendige Vorsorge nun in die eigenen Hände nehmen. „Reform zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ stand über dem Koalitionskompromiss vom 19. Juli 2007. Zwar verbessert das nun knapp ein Jahr später in Kraft tretende Gesetz die Lage heutiger Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen; es stellt mehr Hilfen für Demenzkranke bereit und eröffnet Chancen für flexiblere, bedarfsgerechtere Pflegeangebote, die einer verstärkten Qualitätskontrolle unterliegen. Doch die Reform löst gerade das nicht ein, was das Etikett verspricht: Nachhaltigkeit. Letztlich wurde lediglich beschlossen, mehr Geld auszugeben und dafür den Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung ab 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte anzuheben. Statt die günstige wirtschaftliche Ausgangslage zu nutzen, um jetzt die Weichen langfristig in Richtung auf Kapitaldeckung und finanzielle Tragfähigkeit zu stellen, baut die Politik auf unrealistische Hoffnungen und Annahmen. Selbst wenn es wie erhofft gelänge, den Trend zur stationären Unterbringung dauerhaft umzukehren – was unwahrscheinlich ist –, blieben die damit verbunden Einsparungen relativ gering. Denn auch im ambulanten Bereich steigen die Kosten. Diesen Finanzbedarf unterschätzt gerade das zuständige Bundesgesundheitsministerium systematisch. Seine Modellrechnung bis 2030, die dem Eckpunktebeschluss der Koalition zugrunde lag, nimmt an, dass die Löhne im volkswirtschaftlichen Durchschnitt jährlich um 3 Prozent steigen. Zugleich wird aber für den Pflegebereich, wo direkte und indirekte Arbeitskosten im Schnitt rund 90 Prozent der Gesamtkosten ausmachen, lediglich ein Inflationsausgleich von jährlich 1,5 Prozent unterstellt – und dies, obwohl sich die Gesundheitsministerin gleichzeitig auch noch vehement für Mindestlöhne im Pflegebereich einsetzt. Da solche Rechnungen offensichtlich nicht aufgehen können, wird die Finanzreform der Pflege wohl schon in der nächsten Legislaturperiode wieder auf der Tagesordnung stehen. Solange sollten die Bürger jedoch nicht warten. Wer sein Pflegerisiko vernünftig absichern möchte, sollte möglichst früh damit beginnen, ergänzende private Vorsorge zu betreiben.
V.i.S.d.P. A. Ottnad
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Presseinformation 1. Juli 2008 Nicht überall, wo Nachhaltigkeit drauf steht, ist auch Nachhaltigkeit drin
Pflegeexperte Ottnad zum Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes |
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